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BGH, 10.10.1956 - 2 StR 433/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 30.11.1954 - 2 StR 279/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.10.1956 - 2 StR 433/56
Schon wegen der im Falle Sch. erkannten Strafe von vier Monaten Gefängnis ist für keinen der angeklagten Fälle Straffreiheit gewährt (vgl.2 StR 279/54 vom 30. November 1954 in NJW 1955, 312).Denn nur dann, wenn die Freiheitsstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe, jede dieser Strafarten für sich betrachtet, die Grenze von drei Monaten nicht übersteigt, ist die Amnestie anwendbar (vgl. auch1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1955 in NJW 1955, 312).
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 10.10.1956 - 2 StR 433/56
Das Urteil legt aber nicht dar, daß die weitere Stundung für Frau Sch. deshalb einen Schaden bedeutete, weil sie durch alsbaldige Geltendmachung der aufgelaufenen Schulden in höherem Maße Befriedigung erlangt hätte (vgl. BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51]. - BGH, 08.11.1955 - 5 StR 441/55
Auszug aus BGH, 10.10.1956 - 2 StR 433/56
Ob es sich hierbei um eine unverschuldete Notlage gehandelt hat und ob nach den ganzen Umständen des Falles die Voraussetzungen des § 3 StFrG 1954 zu bejahen sind, erörtert das Urteil nicht (vgl. BGHSt 8, 239).